Das Zivilrecht in der Medizin regelt die Rechte und Pflichten von Ärzten und Patienten im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen. Dabei gibt es jedoch auch Grenzen, die das Zivilrecht nicht überschreiten kann. Zum einen gibt es medizinische Entscheidungen, die allein in der Verantwortung des Arztes liegen und nicht vom Patienten beeinflusst werden können, wie etwa die Wahl der Behandlungsmethode. Zum anderen gibt es ethische Fragestellungen, die über das Zivilrecht hinausgehen, wie zum Beispiel die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder die Organtransplantation. In diesen Fällen greifen andere Rechtsbereiche wie das Strafrecht oder das Medizinrecht. Auch sind Grenzen des Zivilrechts in der Medizin zu beachten, wenn es um die Frage der Entschädigung bei Behandlungsfehlern geht. Es gibt Fälle, in denen eine angemessene Entschädigung allein durch das Zivilrecht nicht gewährleistet werden kann, da es beispielsweise um immaterielle Schäden oder langfristige Folgeschäden geht. In solchen Fällen können andere Rechtsbereiche, wie das Schadensersatzrecht oder das Sozialrecht, ergänzend herangezogen werden. Es ist also wichtig, bei der Beurteilung von Rechtsfragen in der Medizin immer die Grenzen des Zivilrechts im Blick zu haben und gegebenenfalls auf andere Rechtsbereiche zurückzugreifen.