Die Anwalt­schaft – eine Klassen­ge­sell­schaft?

Die Anwalt­schaft – eine Klassen­ge­sell­schaft?

Die Frage nach dem richtigen Umgang stellt sich im Alltag: Sind einige Anwältinnen und Anwälte mehr wert als andere?
Allgemein 06. Februar 2023

Anspruch auf Vorabprüfung durch die Krankenkasse bei Liposuktion bei Lipödem

Alle Anwältinnen und Anwälte haben die gleiche Ausbildung genossen und sind unabhängiges Organ der Rechts­pflege. In der konkreten Ausgestaltung des Berufs gibt es jedoch erhebliche Unterschiede. Die selbständigen Mitglieder der Anwalt­schaft belächeln die angestellten, die kein unterneh­me­risches Risiko tragen wollen. Die nieder­ge­lassenen Kollegen und Kolleginnen halten die Syndikus­rechts­anwälte und -anwältinnen für nicht gleich­wertig: Denen gehe es nur um die Alters­vorsorge. Wer die Robe griff bereit im Flur hängen hat, der hält nur jene für gleich­wertig, die ebenfalls forensisch tätig sind. Wer modern und Legal Tech-affin ist, versteht nicht, dass andere noch zu festen Bürozeiten auf dem Festnetz erreichbar sind. Wer schon im ersten Berufsjahr 160.000 Euro im Jahr verdient, wundert sich über die, die für weniger als die Hälfte morgens aufstehen.

Kann es sein, dass wir die Unterschiede in der Anwalt­schaft zu sehr betonen, uns anderen Teilen der Anwalt­schaft vielleicht sogar überlegen fühlen? Obwohl wir doch alle Anwältinnen und Anwälte sind?

Die Darstellung mag übertrieben sein. Dennoch betonen wir häufig Unterschiede und nicht die Gemein­sam­keiten. Jede von uns wähnt sich dabei auf der richtigen Seite der Anwalt­schaft. Oder wir bleiben gleich unter unsers­gleichen und nehmen die anderen Anwälte und Anwältinnen gar nicht wahr. Die verschiedenen Verbände, die dem DAV seit einiger Zeit Konkurrenz machen (der Bund der Unterneh­mens­ju­risten als größte Interes­sen­ver­tretung für im Unternehmen tätige Anwälte und Anwältinnen oder der kürzlich gegründete Bundes­verband der Wirtschafts­kanzleien in Deutschland), manifes­tieren dieses Ausein­an­der­driften. Ist das eine gute Entwicklung?

Natürlich sind unsere Bedürfnisse verschieden. Umso wichtiger ist es, dass wir miteinander sprechen, um die Heraus­for­de­rungen der anderen zu verstehen. Wer als Anwalt oder Anwältin viel Geld verdient, kann sicherlich stolz auf sich sein. Dahinter steckt harte Arbeit, in der Ausbildung und innerhalb der Kanzlei. Stolz können aber auch diejenigen sein, die unter Verzicht auf höhere Erwerbs­chancen für geringe RVG-Gebühren Pfl egebedürftige oder Flüchtende beraten. Wer lieber angestellt arbeitet, sollte den anderen Mitgliedern der Anwalt­schaft Respekt für ihre unterneh­me­rischen Leistungen zollen. Wer nieder­ge­lassen ist, sollte sich mit Syndikus­rechts­an­wälten und -anwältinnen austauschen, um besser nachzu­voll­ziehen, welche Erwartungen Unternehmen an Rechts­be­ratung haben.

Nur unser Verständnis füreinander bietet die Gewähr, dass wir zusammen­halten, wenn es um den Schutz anwalt­licher Grundwerte und die Bewahrung der Rechts­staat­lichkeit geht.

 

#Peter Mustermann

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